Sie wurde am 2. Mai 2020 durch öffentliche Bekanntmachung des Kultusministeriums gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes notverkündet. Portale aus Baden-Württemberg Neues Portal: Alles in einem Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg Die Adresse für Lehrkräfte Fortbildungen und Materialien Landeskunde entdecken online Newsletter Abo: Bleiben Sie immer auf dem neusten Stand
Auf dieser Seite finden Sie eine Auflistung der häufigsten Fragen und Antworten, die sich aus den Entwicklungen im Zusammenhang des Coronavirus für die Schulen, die Kitas sowie weitere Bildungsbereiche ergeben. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Thema Schule und Kindertageseinrichtungen in Corona-Zeiten. Wir aktualisieren und erweitern unsere Hinweise regelmäßig. Die Verordnung des Kultusministeriums über die Wiederaufnahme des Schulbetriebs unter Pandemiebedingungen vom 29. Juni 2020 wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2020 in Kraft. Gleichzeitig wird die Verordnung zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs vom 16. Juni 2020 außer Kraft gesetzt. Die Verordnung des Kultusministeriums über den Betrieb der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen unter Pandemiebedingungen vom 29. Juni 2020 wurde hiermit gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes durch öffentliche Bekanntmachung des Kultusministeriums notverkündet.
Die den im jeweiligen Heft von Kultus und Unterricht (KuU) veröffentlichten Stellen für Schulleitungen können die erweiterten Ausschreibungsinformationen ab sofort online recherchiert werden. Stellen für Schulleitungen Informationen zum Schulleiterbesetzungsverfahren