Allerdings gilt das Krankentagegeld nur für eine vorübergehende, von einem Arzt attestierte Arbeitsunfähigkeit. Sollte der Versicherte in die Berufsunfähigkeit fallen oder gar erwerbsunfähig werden, endet damit die Leistungspflicht der Krankentagegeldversicherung. Karenzzeitverkürzung Während bei der gesetzlichen Krankenkasse das Krankengeld erst ab dem 43. Krankheitstag gezahlt wird, d. nach Ablauf von sechs Wochen, ist es bei Abschluss einer privaten Krankentagegeldversicherung möglich, die Karenzzeit (also die Wartezeit vom Beginn der Erkrankung bis zum Eintritt der Leistungspflicht der Versicherung) auch individuell kürzer zu vereinbaren. Je nach ausgewählter Versicherung ist dies sogar bereits ab dem vierten Tag möglich. Rückfallerkrankung Sollte der Versicherte einer Krankentagegeldversicherung einen Rückfall erleiden, so besteht grundsätzlich auch erneuter Anspruch auf Leistung. Allerdings kommt es darauf an, wie viel Zeit zwischen Genesung und Rückfall vergangen ist (bei einigen Versicherungen können dies bis zu 12 Monate sein), ob der Versicherte sofort wieder Leistungen erhält.
Teilweise Arbeitsunfähigkeit Bei Eintritt einer teilweisen Arbeitsunfähigkeit ist die private Krankentagegeldversicherung nach den Musterbedingungen nicht leistungspflichtig, da hier die Leistung nur bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit erfolgen muss. Viele Versicherungsunternehmen bieten jedoch deutlich bessere Bedingungen an und zahlen z. ab einer Arbeitsunfähigkeit von 50% auch die Hälfte des vereinbarten Tagessatzes an Krankentagegeld – wenn auch oftmals nur für einen bestimmten Zeitraum. Leistung bei EK-Minderung Laut Musterbedingungen (MB/KT) muss die Versicherung über eine dauerhafte Minderung des Einkommens in Kenntnis gesetzt werden, woraufhin diese sowohl Leistung als auch Beitrag dem neuen Einkommen nach zwei Monaten anpassen darf. Dem OLG München zufolge muss dem Versicherten eine Anwartschaft angeboten werden, d. er kann ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder den ursprünglichen Betrag versichern, sobald sein Einkommen wieder entsprechend angestiegen ist. Eintritt Berufsunfähigkeit Mit dem Eintritt in die Berufsunfähigkeit endet die Leistungspflicht der privaten Krankentagegeldversicherung und nach den Musterbedingungen (MB/KT) auch der Versicherungsvertrag.
Ja. Ihr Nettoeinkommen können Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten erhöhen, wenn Sie innerhalb von zwei Monaten die Änderung Ihres Nettoeinkommens beziehungsweise bei Selbstständigen den Steuerbescheid des Finanzamtes bei der Continentale einreichen. Nach Ablauf der zwei Monate können Sie Ihren versicherten Tagessatz ausschließlich mit einer neuen Gesundheitsprüfung erhöhen Leistung bei Alkoholgenuss ( Alkoholklausel entfällt), bei Krankheiten und Unfallfolgen durch Alkoholgenuss besteht Leistungspflicht. Leistung bei Kur- und Sanatoriums Behandlungen / Rehamaßnahmen. Gut ist, dass die Continentale grundsätzlich erst einmal Krankentagegeld bei Kur und Reha Maßnahme bezahlt. Allerdings mit einigen Einschränkungen. Das Krankentagegeld wird gezahlt, wenn die Maßnahme stationär erfolgt und unmittelbar vor Beginn der Maßnahme eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit von mindestens vier Wochen vorliegt Geltungsbereich - zahlt die Continentale Krankentagegeld auch bei Arbeitsunfähigkeit im Ausland?
fdeel.net, 2024