Schimmel in der Wohnung? Schimmelpilz im Haus? Als Sachverständiger, Sanierungsplaner und Gutachter von Feuchteschäden und Schimmelpilz-Schäden biete ich: Untersuchung von Feuchtigkeitsschäden in Häusern und Wohnungen Beurteilung der Qualität von Bauwerksabdichtungen Identifizierung und Analyse von Pilzbefall und Schimmel Erstellung von Schimmelpilz-Gutachten Beratung mit fachlicher Kompetenz im Schadensfall Informationen zur Prävention von Schäden Meine Auftraggeber zur Erstellung von Schimmel-Gutachten sind betroffene Mieter, Vermieter, Hausverwaltungen oder Bauunternehmen. Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir eine E-Mail Tel. : 0351/3327223 Fax: 0351/3327223 Mobil: 0174/3867380 E-Mail: Sachverständigenbüro Hahn, Struppener Straße 27, 01259 Dresden Weitere Informationen: Schimmelpilze können sich extrem schnell verbreiten. Nicht selten reichen wenige Tage für einen stark sichtbaren Pilzbefall von Wänden, Decken und Fußböden aus. Schimmel oder vielmehr Schimmelsporen können hochgiftig und somit gesundheitsschädigend sein.
Bei Schimmel in der Wohnung haben Mieter vor allem eine Sorge, besonders wenn Kinder im Haushalt leben: Ist der Schimmel giftig? Die kalte Jahreszeit ist da. Nicht wenige schätzen eine Abkühlung von der Hitze des Sommers. Herbst und Winter haben aber auch einen Nachteil, der immer mehr ins öffentliche Bewusstsein rückt: Niedrige Außentemperaturen fördern Schimmelbildung in Wohnungen - sei es durch die berühmten "Wärmebrücken" in den Wänden oder durch die Bildung von zu viel Wasserdampf, der aus den Wohnungen nicht richtig entweichen kann. Unter diesen Bedingungen kann sich schnell Schimmel an den Wänden bilden. Ob dieser Schimmel zu giftiger Schimmelpilzkonzentration in der Raumluft führt, kann nur ein Gutachter herausfinden, der schnell bis zu 1000 € kostet. Wer trägt diese Kosten, Mieter oder Vermieter? Der Mieter darf grundsätzlich nicht einfach so loslegen und einen teuren Sachverständigen mit der Raumluftanalyse beauftragen. Wie bei anderen Mängeln auch, muss der Vermieter die Möglichkeit haben, die Gefahrenquelle als Erster zu erforschen und zu beseitigen.
Dies bedeutet jedoch nicht automatisch, dass der Wohnungsnutzer dafür verantwortlich ist! Es gibt viele Faktoren, die das Lüftungs- und Heizverhalten eines Bewohners beeinflussen können, wie z. B. die Wärmedämmung, Fenster, Nachtabschaltungen der Heizanlage uvm.. Um solche Problematiken fachmännisch zu klären, benötigt man einen Gutachter für Schimmelschäden. Mittlerweile gehören Schimmel- und Feuchtigkeitsschäden zu den meisten vor Amtsgerichten behandelten Streitfällen der Baubranche! Ursachenanalyse? Wie funktioniert diese? Bei einer fachgerechten Ursachenanalyse werden die innenseitigen Oberflächentemperaturen der Außenwände eines Gebäudes, rechnerisch simuliert. Dieses Verfahren ist eine anerkannte Regel der Technik und in der DIN 4108-2 und 3 festgelegt. Der Vorteil an dieser Methode ist, dass dadurch eine neutrale Bewertung der Ursache möglich ist, unabhängig von den Aussagen der Beteiligten. Nicht selten entscheiden Zahlen hinter dem Komma, zu welchen Gunsten Streitfälle über Schimmelschäden aufgeklärt werden.
Gutachter, Baugutachter, Sachverständiger in Stuttgart, Göppingen, Schwäbisch Gmünd, Ulm, Esslingen, Geislingen, Lorch, Aalen und Umgebung gesucht? Vereinbaren Sie einen Termin mit mir. Ich bin als Gutachter aber auch in Berlin, Sachsen, Thüringen, Bayern und auf Anfrage auch in anderen Bundesländern für Sie tätig. Wir beraten Sie in allen Fragen rund um Ihre Immobilie, Neubau oder Umbau.
Nur bei kleineren Schimmelschäden – vorzugsweise auf glatten Oberflächen – können die Bewohner den Pilz selbständig entfernen. In der Regel sollte aber ein Fachbetrieb ran. Es reicht nämlich nicht aus, den Schimmel nur an der Oberfläche zu beseitigen, denn dort sind nur die Fruchtkörper sichtbar. Das Myzel des Schimmelpilzes befindet sich dahinter und kann um ein vielfaches größer sein. Entfernt man den Schimmel nur oberflächlich, muss damit gerechnet werden, dass der Schädling früher oder später wiederkommt. Darum ist es wichtig, im Schadensfall die Dienste eines Schimmelgutachters in Anspruch zu nehmen. Ein Gutachter oder Sachverständiger berät seine Kunden und teilt ihnen mit, was für Schritte zur Beseitigung des Schimmels vorgenommen werden müssen. Er schaut sich den Schaden vor Ort genau an, denn es ist wichtig, den gesamten Umfang der Schimmelbildung exakt festzustellen. Der Experte nimmt eventuell Messungen vor, mit deren Hilfe er die Belastung durch mikrobielle flüchtige organische Verbindungen (MVOC) feststellt.
Wenn der Mieter oder ein Familienangehöriger offenbar durch den Schimmel schwer erkrankt ist, muss der Mieter die Möglichkeit haben, den Schimmel bei Bedarf sozusagen von heute auf morgen untersuchen zu lassen. Fachanwaltstipp Mieter: Auch wenn der Schimmel nicht giftig ist, kann die Miete wegen Schimmelflecken oder wegen Schimmelgeruchs mitunter deutlich gemindert sein. Wenn der Vermieter nicht reagiert, können Sie auch ein Zurückbehaltungsrecht in Höhe des 3-5-fachen Minderungsbetrages geltend machen und den Vermieter so unter Druck setzen. Fachanwaltstipp Vermieter: Ein überhastet in Auftrag gegebenes Gutachten müssen Sie in der Regel nicht ersetzen. Meistens übertreiben die Mieter bei der Mietminderung. In diesen Fällen ist oft eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs möglich. Rechtsanwalt Alexander Bredereck Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
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