Nutzen Sie also am besten einen bereits fertig formulierten Mustervertrag, wenn Sie einen Privat Gegenstand verkaufen möchten. Unterschiede zwischen Kaufvertrag von Privat und Gewerblich Der Unterschied zwischen einem allgemeinen Kaufvertrag von Privat zu einem von Gewerblich liegt hauptsächlich in der Ausschlussmöglichkeit der Sachmängelhaftung. Näheres dazu im Folgenden. Kaufvertrag von Privat an Privat Laut Gesetzesbeschluss haben Privatverkäufer das Recht, die Sachmängelhaftung für den zu verkaufenden Gegenstand vertraglich ausschließen zu können. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Kaufvertrag von Privat an Privat oder an Gewerblich geschlossen wird. Entscheidend dabei ist, dass der Verkäufer privat handelt und dies zusammen mit dem Vermerk zum Haftungsausschluss ausdrücklich im Vertrag niederschreibt. Diesen Hinweis enthält unser allgemeiner Muster Kaufvertrag zwischen Privatleuten, welchen Sie hier kostenlos herunterladen können. Kaufvertrag von Gewerblich an Privat Bei einem Kaufvertrag von Gewerblich an Privat hätte ein vertraglich festgelegter Gewährleistungsausschluss keine Rechtsgültigkeit, da ein gewerblich handelnder Verkäufer gesetzlich dazu verpflichtet ist, dem Privatkäufer eine zweijährige Haftung zu gewähren.
Nehmen Sie sich hierfür bitte Zeit. Der Kaufgegenstand sollte, wie erwähnt, so genau wie möglich bezeichnet werden. Erwähnen sie zum Beispiel bei einem Schrank den Zustand und kleine Gebrauchsspuren. Geben Sie das Datum der Neuanschaffung an, Farbe, Marke, Größe und das genaue Erscheinungsbild des Kaufgegenstandes. KFZ-Kaufvertrag Tipp: Handelt es sich um einen privaten PKW-Kauf? Hier finden Sie eine kostenlose speziell für Pkw´s ausgerichtete Vertragsform unter unseren Vorlagen. So können Sie keine detaillierten Angaben zum Kraftfahrzeug vergessen. Besser, Sie erwähnen im Kaufvertrag mehr als notwendig ist. Falls es zum Streitfall kommt, kann dies Schutz bieten. Ist der Vertrag vollständig individualisiert und angepasst, muss er von beiden Vertragsparteien (Käufer und Verkäufer) rechtskräftig unterzeichnet werden. Die Unterschrift ist am besten vor Ort bei Übergabe des Gegenstandes zu leisten. Sinnvollerweise erhält jeder der Vertragsparteien jeweils eine Ausfertigung mit Ort und Datum des Kaufvertrages.
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