In der privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es kein Krankengeld. Versicherte haben aber die Möglichkeit, eine private Krankentagegeldversicherung zu vereinbaren, die einen vergleichbaren Zweck erfüllt. Dafür fallen entsprechende Beiträge an. Erhaltenes Krankentagegeld ist eine Versicherungsleistung und kein steuerpflichtiges Einkommen. Es unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Von daher erübrigt sich eine Angabe in der Steuererklärung. Dieser kurze Überblick zeigt: die "Steuerfreiheit" beim Krankengeld ist relativ. Steuerrelevanz besitzt es auf jeden Fall. Nur das private Krankentagegeld bleibt komplett ohne steuerlichen Effekt.
Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.
Bei der Wahlerklärung zum Krankengeld bekommt auch der Selbstständige "nur" die Absicherung einer pflichtversicherten Person. Keinen Anspruch auf Krankengeld haben Familienversicherte, also alle versicherten Personen im Haushalt die keinen Verdienstausfall bei Krankheit verzeichnen müssen. Bei gesetzlich mitversicherten Kindern hat auch ein Selbstständiger Anrecht auf Kinderpflege-Krankengeld. Diese Krankengeld-Zahlung wird nur gewährleistet, wenn im selben Haushalt des Selbstständigen keine weiteren Familienmitglieder leben, die die Betreuung des kranken Kinds übernehmen könnten. Krankengeld für Kinderbetreuung ist allerdings auf zehn Arbeitstage begrenzt. Ausnahmen gibt es bei alleinerziehenden Personen. Hier werden pro Jahr und Kind 20 Tage Krankengeld gewährt. In Summe ist das Krankengeld jedoch auf 50 Tage pro Jahr für Alleinerziehende und 25 Arbeitstage bei normal Versicherten begrenzt. Während das Krankengeld gezahlt wird, wird der gesetzlich freiwillig Versicherte von der Beitragszahlung an die Krankenkasse komplett befreit.
Hast Du kürzlich Krankengeld in Anspruch genommen, musst Du dies auch in Deiner Steuererklärung angeben. Bei uns erfährst Du, wo Du die Entgeltersatzleistungen in der Steuererklärung eintragen musst, um keine Probleme mit dem Finanzamt zu bekommen. Wo muss Krankengeld in der Steuererklärung eingetragen werden? Wenn Du Krankengeldzahlungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung erhältst sind diese zwar grundsätzlich steuerfrei, Du musst das Krankengeld in der Einkommenssteuererklärung allerdings trotzdem angeben. Diese Zahlungen unterliegen nämlich dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass in der Steuererklärung alle Lohnersatzleistungen wie in etwa Krankengeld sowie alle anderen Einkünfte als ganz normales Einkommen betrachtet werden. Auf das so entstehende zu versteuernde Einkommen ist dann der entsprechende Steuersatz anzuwenden. Betroffen ist somit nicht nur das Krankengeld, sondern beispielsweise auch das Arbeitslosengeld I. Eine Ausnahme besteht dann, wenn Du über eine private Krankenversicherung Krankengeld erhältst.