Syrien Einsatz Völkerrecht

Derzeit werde auch nicht mehr in Frage gestellt, dass es tatsächlich die Assad-Regierung ist, die das Land vertritt. Auch der eingeladene Staat muss sich aber an die Grundregeln des humanitären Völkerrechts halten. "Und da gibt es große Zweifel", so die Einschätzung des Bochumer Juristen. Ist der von den USA angeführte Kampf gegen den IS legitimiert? Die internationale Anti-IS-Koalition, an der auch die Bundeswehr mit Aufklärungs- und Tankflugzeugen beteiligt ist, arbeitet mit den von Kurden dominierten Demokratischen Kräften Syriens (SDF) zusammen. Völkerrechtlich ist das problematisch. Denn: "Anders als die Regierung dürfen Rebellengruppen nicht unterstützt werden", sagt Thielbörger. "Finanzielle Unterstützung ist ein Verstoß gegen das Interventionsverbot. Eine militärische Beteiligung - etwa durch Waffenlieferungen oder Truppen - ist ein Verstoß gegen das Gewaltverbot. " Die Koalition rechtfertigt ihren Einsatz mit dem Recht auf Selbstverteidigung gegen Anschläge des IS. Ob Artikel 51 der UN-Charta ein solches Recht auch mit Blick auf terroristische Angriffe erlaubt und nicht nur bei Angriffen eines anderen Staates, ist umstritten.

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Politischer Gegenwind kommt von Seiten der Linken. "Wer jetzt eine deutsche Beteiligung an Luftschlägen fordert, trägt zur Erosion des Völkerrechts bei. Es ist ein Armutszeugnis, was hier seitens der Fraktionen gefordert wird. Die Einhaltung des Völkerrechts, welches für das friedliche Zusammenleben unverzichtbar ist, wird von der CDU/CSU, FDP und Grünen in Frage gestellt", so Niema Movassat, verfassungspolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke. tik/LTO-Redaktion mit Material von dpa

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Wie die USA Fragen der Uno nach dem Völkerrecht parieren Uno-Generalsekretär Ban Ki Moon forderte die USA und ihre arabischen Verbündeten derweil auf, sich bei den Luftschlägen an internationales Recht zu halten. Es müsse alles getan werden, um die Zahl ziviler Opfer so gering wie möglich zu halten. Die extremistischen Gruppen in Syrien stellten jedoch eine Gefahr für den Weltfrieden dar. Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier verlangte eine Gesamtstrategie für Syrien. "Klar ist, dass wir im Kampf gegen IS eine breit angelegte, regional verankerte Gesamtstrategie brauchen, die auch militärische Bestandteile hat", sagte er in New York, wo er zur Uno-Vollversammlung aufhielt. Aus deutschen Regierungskreisen hieß es dazu ergänzend: "Wir gehen davon aus, dass die USA ihr Handeln am Völkerrecht ausrichten. " Russland kritisierte die Luftangriffe als Verstoß gegen das Völkerrecht. Für einen solchen Militäreinsatz sei eine Zustimmung der syrischen Regierung oder ein Mandat des UN-Sicherheitsrates nötig, teilte das Außenministerium in Moskau mit.

Bei den Bombardements sei es in erster Linie um die Durchsetzung des Verbots von Chemiewaffen und nicht um den Schutz der Bevölkerung gegangen. Politisch hoch umstritten Während ein möglicher Einsatz unter deutscher Beteiligung vom Wissenschaftlichen Dienst also rechtlich klar als rechtswidrig bewertet wird, schlägt dieser in der Politik hohe Wellen. Mehrere Politiker der Union und der FDP haben dafür plädiert, sich die Option eines Einsatzes offen zu halten. "Wenn es auch in Idlib zu einem Einsatz von Giftgas käme, müsste Deutschland Bitten unserer Freunde um Unterstützung sehr ernsthaft prüfen, insbesondere wenn unsere Fähigkeiten angefragt werden", sagte der außenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Jürgen Hardt, der Passauer Neuen Presse. Auch der Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses des Bundestags, Norbert Röttgen, steht einem solchen Einsatz offen gegenüber: "Deutschland sollte erwägen, sich unter bestimmten Bedingungen mit seinen Verbündeten USA, Frankreich und Großbritannien an einem Militäreinsatz in Syrien zu beteiligen", so Röttgen gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

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Der Wortlaut der Vorschrift lässt diese Auslegung der Anti-IS-Koalition zu. "Als sich die Staaten 1945 auf die UN-Charta einigten, hatten sie sich aber natürlich den Angriff eines Staates vorgestellt", meint Thielbörger. "Das Missbrauchspotenzial dieser Selbstverteidigungs-Doktrin ist sehr groß. " Wie ist der Einsatz der Türkei in Afrin zu bewerten? Seit dem 20. Januar führt die Regierung in Ankara im nordsyrischen Afrin eine Militäroffensive gegen die Kurdenmiliz YPG. Auch die Türkei rechtfertigt ihren Einsatz mit dem Recht auf Selbstverteidigung. Aus ihrer Sicht ist die YPG ein Ableger der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK. Die Kämpfe finden im Grenzgebiet zur Türkei statt. "Durch diese räumliche Nähe ist die Berufung auf das Recht auf Selbstverteidigung im Fall der Türken auf den ersten Blick glaubhafter als im Fall der Anti-IS-Koalition", sagt Thielbörger. "Aber durchaus auch kritisch zu bewerten. " Was können die UN tun, um den Menschen zu helfen? Der UN-Menschenrechtsrat hat eine Untersuchungskommission eingerichtet, die über die Jahre hinweg systematische Verletzungen von Menschenrechten durch alle Konfliktparteien festgestellt hat - etwa Folter, Entführungen oder gezielte Attacken auf Krankenhäuser und Schulen.

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Wenn völkerrechtswidrig, dann verfassungswidrig Die Völkerrechtswidrigkeit bedinge demnach auch die Unvereinbarkeit mit dem deutschen Grundgesetz, heißt es nun weiter: "Die Teilnahme Deutschlands an einem völkerrechtswidrigen Militäreinsatz kann niemals verfassungskonform sein", so die Wissenschaftler. Die Juristen führen aus, dass der völkerrechtliche Verstoß gegen das Gewaltverbot über Art. 25 des Grundgesetzes (GG) auch auf die verfassungsrechtliche Ebene durchschlägt. Insoweit ordne Art. 25 GG nämlich die innerstaatliche Geltung des völkrechtlichen Gewaltverbots an. Nach Einschätzung der Wissenschaftler spielt es dabei auch gar keine Rolle, ob deutsche Tornado- oder Eurofighter-Kampfjets selbst Bomben über Syrien abwerfen oder Raketen abfeuerten: "Auch die (bloß) militärisch-logistische Unterstützung eines solchen Militäreinsatzes wäre nach dem Recht der Staatenverantwortlichkeit als Unterstützung eines völkerrechtswidrigen Handelns selbst völkerrechtswidrig. " Schließlich erteilte der Wissenschaftliche Dienst auch der Argumentation Großbritanniens, bei dem Einsatz handele es sich lediglich um eine "humanitäre Intervention" zum Schutz der Zivilbevölkerung, eine Absage.

Ankara beruft sich dabei auf das Selbstverteidigungsrecht von Staaten; zuletzt taten dies die USA, als sie nach den Terroranschlägen von 9/11 Afghanistan angriffen. Ankara beruft sich auf Artikel 51 der UN-Charta Der Militäreinsatz stehe im Einklang mit Artikel 51 der UN-Charta wie auch mit UN-Resolutionen zum Kampf gegen den Terrorismus, schrieb der türkische Außenminister Mevlüt Cavusoglu gestern auf Twitter. In Artikel 51 der UN-Charta ist das "naturgegebene" Recht zur Selbstverteidigung zwar verankert – "bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat", wie es wörtlich heißt. Im Fall der türkischen Syrien-Invasion sind die Voraussetzungen für eine Berufung auf Artikel 51 Völkerrechtsexperten aber keinesfalls gegeben. Es handelt sich laut Experten um einen Missbrauch des anerkannten Selbstverteidigungsrechts. Die Türkei könne dieses nur dann in Anspruch nehmen, wenn das türkische Staatsgebiet Ziel eines bewaffneten Angriffs aus einem anderen Land war oder allenfalls ein Aggressionsakt gegen den eigenen Staat nachweislich unmittelbar bevorsteht.

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Mon, 02 Jan 2023 03:58:21 +0000