"Liebe Jägerinnen und Jäger, das Ende 2019 beschlossene neue Waffengesetz wurde gestern (19. 02. 2020) im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit sind viele der darin enthaltenen Regelungen ab dem 20. 2020 gültig. Dazu gehören folgende Änderungen: • Zum Erwerb eines Schalldämpfers genügt die Vorlage des gültigen Jagdscheins – es ist kein Voreintrag mehr notwendig. • Nachtsichtvorsatz- und Nachtsichtaufsatzgeräte dürfen gegen Vorlage des gültigen Jagdscheins erworben werden. Dazu zählen auch Wärmebildvorsatzgeräte. • Bei der Prüfung der Zuverlässigkeit wird auch eine Abfrage beim Verfassungsschutz durchgeführt. Bitte beachten Sie, dass das gültige Landesjagdgesetz letztendlich darüber entscheidet, ob die oben aufgeführten Geräte in Ihrem Bundesland jagdlich eingesetzt werden dürfen. Viele weitere neuen waffenrechtlich relevanten Regelungen treten nach einer Übergangsfrist ab dem 01. 09. 2020 in Kraft. Wir werden Sie über alle bevorstehenden Änderungen rechtzeitig informieren. Wir halten für Sie im Frankonia Online-Shop eine große Auswahl an Schalldämpfern, Nachtsichtgeräten und Wärmebildgeräten bereit.
Die von den Schießsportverbänden erreichte Erleichterung im Kabinettsentwurf, dass im Falle einer seit 10 Jahren bestehenden Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte für das Fortbestehen des Bedürfnisses die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein ausreicht, soll nun – nach Vorschlag des Bundesrates – wieder hinfällig sein. Durch den Zusatz, dass zusätzlich die Ausübung des Schießsports an mindestens 18 Tagen innerhalb von drei Jahren nachzuweisen ist, läuft der Sinn und Zweck der angedachten Erleichterung insbesondere für unsere älteren und langjährigen Sportschützen – die bereits über eine Dekade hinweg ihre Zuverlässigkeit und aktive Schießsportausübung nachgewiesen haben – vollkommen ins Leere. Völlig unverständlich ist für uns außerdem der beschlossene Wegfall der waffenrechtlichen Privilegierung der Armbrust, die die Armbrust bisher von erlaubnispflichtigen Schusswaffen abgrenzt. Der öffentlichkeitswirksame Suizid in Passau ist natürlich der Auslöser, der nun auf unsere Armbrust-Schützen negativ abfärbt.
Die Länder und Kommunen können verstärkt sogenannte "Waffenverbotszonen" ausweisen. Für Jäger sind jedoch Ausnahmen vorgesehen. Ausführlichere Informationen zu den wichtigsten Änderungen für Jäger gibt es hier.
Aus Gründen der Datensicherheit haben wir den Umfang der Druckliste auf max. 20 Dokumente beschränkt. Sofern Sie weitere Dokumente drucken möchten, drucken Sie Ihre bestehende Druckliste aus und löschen diese anschließend. Danach können Sie eine neue Druckliste anlegen.
Viele dieser Produkte sind auch in unseren Frankonia-Filialen vorrätig. Testen Sie dort die Geräte und machen Sie sich ein eigenes Bild! Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat gemeinsam mit dem Forum Waffenrecht (FWR) ein Frage-Antwort-Papier zur Novelle des Waffengesetzes veröffentlicht. Diese Übersicht liefert Antworten auf häufig gestellte Fragen von Jägern und Sportschützen. Einfach formuliert und für jedermann verständlich. Viele Grüße und Waidmannsheil Ihr Frankonia-Team